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Rückkaufsdisagio

ein Disagio, das entsteht, wenn Obligationen zwecks Tilgung unter pari zurückgekauft werden; Disagiogewinne müssen von Kapitalgesellschaften als sonstige betriebliche Erträge in der Gewinn- und Verlustrechnung erfaßt werden (§ 275 HGB).

 

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