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Scheckkarte

für den Inhaber eines privaten Kontos in laufender Rechnung ein von einem Kreditinstitut unter bestimmten Voraussetzungen ausgestellter besonderer Ausweis, der die Garantieerklärung des bezogenen Kreditinstituts enthält, daß alle in Zusammenhang mit der Scheckkarte begebenen Schecks eingelöst werden. Dieses Prinzip liegt beim Eurocheque und der Eurocheque-Karte zugrunde.

 

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