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Scheckprotest

amtliche Beurkundung der Zahlungsverweigerung des Bezogenen. Es gelten ähnliche Vorschriften wie für den Wechselprotest. Die praktische Bedeutung des Scheckprotest ist gering, weil anstelle des Protests auch eine schriftliche, datierte Erklärung des Bezogenen auf dem Scheck, die den Tag der Vorlegung angibt, oder eine datierte Erklärung einer Abrechnungsstelle, daß der Scheck rechtzeitig eingeliefert und nicht bezahlt worden ist, dem Scheckinhaber den Rückgriff gegen die anderen Scheckverpflichteten ermöglicht (Art. 40 ScheckG).

 

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