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			   |  | Schleppnetzfahndung Fahndungsmaßnahme durch Errichtung von Kurzzeit-Dateien für die automatische Speicherung und Verarbeitung der Daten, die bei bestimmten Massenkontrollen anfallen. Nur zulässig bei dem Verdacht bestimmter schwerwiegender Fälle des gewerbsmäßigen und organisierten illegalen Rauschgift- und Waffenhandels, Raub, Erpressung u. a. (§ 163 d StPO). - Vgl. auch Rasterfahndung.    
                  
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