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Rasterfahndung

Fahndungsmaßnahme, bei der unter Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung ein Datenabgleich von Merkmalen, die auf den Verdächtigen vermutlich zutreffen, mit Massendaten (z. B. Kunden eines Elektrizitätswerkes) erfolgt, um Nichtverdächtige auszuschließen oder Personen festzustellen, die weitere für die Ermittlung bedeutsame Prüfungsmerkmale erfüllen. Gesetzliche Regelung in §§ 98 a - c StPO. - Vgl. auch Schleppnetzfahndung, Organisierte Kriminalität.

 

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