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Organisierte Kriminalität

Erscheinungsform der Kriminalität, die durch ihre organisierte Begehungsweise gekennzeichnet ist. Die Kriminalitätsentwicklung der vergangenen Jahre ist insbes. durch einen alarmierenden Anstieg der Straftaten im Bereich des Rauschgifthandels, aber auch der Geldfälschung, der Verschiebung hochwertiger Güter oder der Milieukriminalität im Umfeld der Prostitution gekennzeichnet, wobei die veränderte Qualität dieser Entwicklung in der organisierten Begehensweise liegt. Die Straftäter, meist international verflochten - nutzen ihre persönlichen und geschäftlichen Verbindungen, um hohe illegale Gewinne zu erzielen. Neben der Rauschgiftkriminalität gehört zur Organisierte Kriminalität K. auch der bandenmäßige Diebstahl vor dem Hintergrund von Hehlerringen, die Verschiebung hochwertiger Kraftfahrzeuge ins Ausland, der illegale Waffenhandel, die Erpressung von Schutzgeld. Die Aktivitäten der kriminellen Organisationen sind so angelegt, daß die Hauptverantwortlichen nicht nach außen hervortreten. Die Randtäter sind beliebig austauschbar, so daß ihre Ausschaltung die kriminelle Organisationen nicht wesentlich stört. Unvermeidliche Mitwisser werden durch Schweigegelder, Schweigegebote, Drohungen und Einschüchterungen davon abgehalten, Aussagen zu machen. - Erste gesetzgeberische Konsequenzen sind mit dem Gesetz zur Bekämpfung des illegalen Rauschgifthandels und anderer Erscheinungsformen der Organisierten Kriminalität (OrgKG) vom 15. 7. 1992 (BGBl I 1302) und dem Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung und anderer Gesetze (Verbrechensbekämpfungsgesetz) vom 28. 10. 1994 (BGBl I 3186) gezogen worden.

 

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