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Sicherheitsbeauftragter

Person, die gem. § 719 RVO in Unternehmen mit mehr als zwanzig Beschäftigten zu bestellen ist. - Aufgaben: Den Unternehmer bei der Durchführung des Unfallschutzes zu unterstützen, u. a. sich laufend von der ordnungsgemäßen Benutzung der vorgeschriebenen Schutzvorrichtungen zu überzeugen (Arbeitssicherheit). Der Sicherheitsbeauftragter ist Mitglied des Arbeitsschutzausschusses. - Vgl. auch Fachkraft für Arbeitssicherheit, Sicherheitsingenieur.

 

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