Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Beschäftigte

I. Arbeits- und Lohnsteuerrecht: Vgl. unständig Beschäftigte, Teilzeitbeschäftigte, Aushilfsarbeitsverhältnis.
II. Amtliche Statistik: Personen, die in Betrieben, Unternehmen oder Arbeitsstätten tätig sind und entweder in einem Arbeitsvertrags- bzw. Dienstverhältnis oder in einem Eigentümer-, Miteigentümer- oder Pachtverhältnis zum Betrieb, Unternehmen oder zur Arbeitsstätte stehen. Probleme bei der Abgrenzung der Beschäftigte durch unterschiedliche Erhebungseinheiten: In den Betriebsstatistiken und Arbeitsstättenzählungen ist Erhebungseinheit das Unternehmen, der Betrieb oder die Arbeitsstätte, die jeweils Angaben über ihre B., d. h. Beschäftigungsfälle, melden; bei den Volks- und Berufszählungen und beim Mikrozensus werden dagegen Personen befragt. - Vgl. auch Beschäftigtenstatistik.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Beschaffungszeit
Beschäftigtengrößenklassen

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Wettbewerbstheorie | Personalakte | Europäische Kommission | Sozialversicherungsbeitrag | Betriebsnormen
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum