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amtliche Statistik

Gesamtheit der von Behörden der allgemeinen Staatsverwaltung (Bund, Länder, Gemeinden) oder von speziellen staatlichen Behörden für staatliche Zwecke und für den Bedarf der Wirtschaft und Wissenschaft zusammengestellten Statistiken, die als "ausgelöst" bezeichnet werden, soweit sie von speziellen statistischen Fachbehörden betrieben werden.
I. Träger gem. Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz - BStatG) vom 22. 1. 1987 (BGBl I 462): 1. Zentral: Statistisches Bundesamt (StBA) in Wiesbaden; Aufgaben: methodische und technische Vorbereitung, in bestimmten Fällen auch Erhebung und Aufbereitung von Statistiken für Bundeszwecke; Zusammenstellung, Veröffentlichung und Darstellung der Ergebnisse für den Bund sowie für allgemeine Zwecke; Auslandsstatistik; Aufstellung von Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) etc. - 2. Dezentral: (1) Statistische Landesämter; Aufgaben: i. d. R. Durchführung der zentral vorbereiteten Bundesstatistiken, Aufbereitung und Veröffentlichung der Statistiken auf Landesebene, Statistiken für Zwecke der Länder; (2) kommunalstatistische Ämter und Dienststellen; Aufgaben: Mitwirkung an Bundes- und Landesstatistiken, Erhebungen für Zwecke der kommunalen Selbstverwaltung (Städtestatistik). - 3. Neben dieser "ausgelösten" Statistik der Statistischen Ämter steht die "Ressortstatistik" solcher Behörden, bei denen die Statistik nicht aus dem Bereich der fachlichen Verwaltung herausgelöst ist, u. a. bei Bundesministerien, Bundesbank, Bundesanstalt für Arbeit, Kraftfahrt-Bundesamt.
II. Durchführung der "ausgelösten" Statistiken erfolgt aufgrund von Gesetzen, unter gewissen Vorausetzungen auch durch Rechtsverordnungen nach (1) methodisch-technischer Vorbereitung durch StBA, (2) Beratung des Erhebungs- und Aufbereitungsplanes durch Fachausschüsse des Statistischen Beirats, (3) Entwurf der Rechtsgrundlage durch zuständiges Bundesministerium und StBA, (4) Begutachtung der Notwendigkeit einer neuen Erhebung durch "Abteilungsleiterausschuß Statistik" der Bundesregierung und Interministeriellen Ausschuß für Koordinierung und Rationalisierung der Statistik, (5) Erlaß der Rechtsgrundlage, (6) Bereitstellung der Mittel durch Finanzministerien.
III. Aufgabenbereich der a. St.: 1. Bevölkerungs- und Erwerbstätigkeitsstatistik: a) Bevölkerungsbewegung und -struktur, Haushalts- und Familienstruktur: (1) Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung (Geburten, Sterbefälle, Eheschließungen und -scheidungen); (2) Statistik der Wanderungen; (3) Statistik des Bevölkerungsstandes (Volkszählung), der Fortschreibung des Bevölkerungsstandes; (4) Ausländerstatistik; (5) Berechnung von Geburten-, Heirats- und Sterbetafeln, Bevölkerungsmodellrechnungen (Vorausschätzungen); (6) Mikrozensus. b) Einnahmen und Ausgaben der privaten Haushalte: Wirtschaftsrechnungen, Einkommens- und Verbrauchsstichprobe. c) Wohnverhältnisse: Wohnungszählung (Volkszählung), Wohnungsstichprobe (Wohnungsstatistik). d) Beteiligung am Erwerbsleben: Volkszählung, Mikrozensus, Arbeitsmarktstatistik, Beschäftigtenstatistik, Entgeltstatistik etc. - 2. Wirtschaftsstatistiken: a) Umfassender Erhebungsbereich: Arbeitsstättenzählung (ohne Landwirtschaft), Umsatzsteuerstatistik, Einheitswertstatistiken, Bilanzstatistik, Kostenstrukturstatistiken in einer Reihe von Wirtschaftsbereichen, Statistiken der Zahlungsschwierigkeiten. - b) Landwirtschaftsstatistik (Landwirtschaftszählung, Agrarberichterstattung, Bodennutzungserhebung und Ernteberichterstattung, Viehzählung etc.) sowie Forst- und Fischereistatistik. - c) Statistiken im Produzierenden Gewerbe, d. h. in den Wirtschaftsbereichen Energie- und Wasserversorgung, Bergbau und Verarbeitendes Gewerbe (Industriestatistik) sowie Baugewerbe. (vgl. auch Produktionsstatistik, Produktionsindex). - d) Statistiken im Binnenhandel und Gastgewerbe, Reiseverkehrsstatistiken. (vgl. auch Handelszensus). - e) Verkehrsstatistik (Verkehrsmittel, -leistungen, wirtschaftliche Aktivität der Unternehmen). - f) Statistiken im Kredit- und Versicherungsgewerbe (vgl. auch Kreditstatistik). - g) Außenhandelsstatistik. - h) Preisstatistik (Preisindex, Preisindex für die Lebenshaltung (IL.)). - i) Lohnstatistik. - k) Umweltstatistik (Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung, Abfallbeseitigung etc.). - 3. Statistiken des öffentlichen Bereichs: (1) Finanz- und Steuerstatistik (einschl. Statistik des Personals des öffentlichen Dienstes); vgl. Finanzstatistik. (2) Rechtspflegestatistiken (u. a. Strafverfolgungs- und Vollzugsstatistik). (3) Statistiken des Bildungswesens (Schul- und Hochschulstatistiken, Berufsbildungsstatistik etc.). (4) Gesundheitswesen (Berufe, Krankenhäuser etc.). (5) Statistiken der öffentlichen Sozialleistungen (Sozialhilfe, Jugendhilfe etc.). - 4. Gesamtdarstellungen: Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen (VGR) mit Input-Output-Tabellen und sonstigen Gesamtsystemen statistischer Daten, Finanzierungskonten und Zahlungsbilanz der Deutschen Bundesbank, Sozialkonten der Europäischen Gemeinschaften etc.
IV. Veröffentlichungen: Statistisches Bundesamt: Das Arbeitsgebiet der Bundesstatistik; Veröffentlichungsverzeichnis (jährlich). - Statistische Landesämter: Gesamtverzeichnis Statistische Berichte (unregelmäßig), zusammengestellt vom Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf. - Deutscher Städtetag: Statistisches Jahrbuch Deutscher Gemeinden.

 

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