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Wohnungsstatistik

Teil der amtlichen Statistik. - 1. Rechtliche Regelungen: Nach Maßgabe des Gesetzes über gebäude- und wohnungsstatistische Erhebungen (Wohnungsstatistikgesetz - WoStatG) vom 18. 3. 1993 (BGBl I 337) werden über Gebäude und Wohnungen sowie die Wohnungssituation der Haushalte flächendeckend in den neuen Bundesländern eine Gebäude- und Wohnungszählung (nach dem Stand vom September 1995) durchgeführt sowie im gesamten Bundesgebiet eine Gebäude- und Wohnungsstichprobe. Das WoStatG legt im einzelnen die Erhebungsmerkmale fest, bestimmt, daß zur Durchführung der Erhebung Erhebungsstellen eingerichtet werden und daß für die Erhebungen ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte eingesetzt werden können. Für die Erhebungen besteht Auskunftspflicht. - Formen: (Totale) Gebäude- und Wohnungszählungen (1950, 1956, 1961, 1968 und 1987): Sie lieferten insbes. regional tiefgegliederte Bestands- und Strukturdaten. Ermittelt wurden u. a.: Wohngebäude und Unterkünfte nach Art, Zahl der Wohnungen und Wohngelegenheiten, Baualter, Art der Wasserversorgung und Fäkalienbeseitigung, Unterkellerung, Geschoßzahl; Wohnungen und Wohngelegenheiten nach Lage, Ausstattung, Art der Beheizung, Eigentums- und Besitzverhältnis, öffentlicher Förderung, Größe, Belegung; leerstehende Wohnungen; Mieten nach Ausstattungstypen; Wohnparteien, darunter ausländischer Arbeitnehmer, nach Größe und Unterbringung, Alter, sozialer Stellung. - 2. 1%-Wohnungsstichproben (zuletzt 1993): Fanden statt, um zwischen zwei Totalzählungen aktuelle Daten bereitzustellen, auch für differenziertere Tatbestände, die in Totalzählungen aus sachlichen und finanziellen Gründen nicht erhoben werden können. Neben den klassischen Wohnungsmerkmalen werden dabei Wohnungswünsche, Wohnungsversorgung unter Berücksichtigung der Einkommensverhältnisse, auch für besondere Problemgruppen, Wohnumfeldbedingungen, Modernisierung u. a. ermittelt. Seit 1972 werden Wohnungsstichproben zusammen mit den Mikrozensuserhebungen vorgenommen; neben dem Rationalisierungseffekt ergeben sich dadurch zusätzliche Auswertungsmöglichkeiten und die Möglichkeit der Fortschreibung durch Mikrozensus-Ergänzungserhebungen. - 3. Fortschreibung des Wohnungsbestandes (jährlich) auf der Basis der Gebäude- und Wohnungszählungen (Wohnungsstichprobe 1993) mit Hilfe der Bautätigkeitsstatistik, für Wohngebäude und Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden nach der Zahl der Räume. Mit wachsender zeitlicher Entfernung von der letzten Wohnungszählung werden die Ergebnisse ungenauer. - Ergebnisse: Vgl. Tabellen.

 

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