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Handelszensus

umfassende Strukturerhebung im Handel und Gastgewerbe (Handels- und Gaststättenzählung), erstmals angeordnet durch Gesetz vom 27. 5. 1960 (BGBl I 313), danach durch Handelszählungsgesetz 1968 vom 1. 4. 1968 (BGBl I 241) sowie durch Handelsstatistikgesetz vom 10. 11. 1978 (BGBl I 1733). - 1. Erhebungsbereich: a) Unternehmungen des Großhandels (einschl. Außenhandel, Einkaufs- und Verkaufsvereinigungen, auch -genossenschaften), der Handelsvermittlung (Handelsvertreter und Handelsmakler einschl. Versandhandelsvertreter), des Einzelhandels (einschl. Versand-, Markt-, Straßen- und Hausierhandel, Apotheken sowie Tankstellen) und des Gastgewerbes (Beherbergungs- und Gaststättengewerbe). - b) Arbeitsstätten von Unternehmungen des Großhandels, der Handelsvermittlung, des Einzelhandels und des Gastgewerbes, unabhängig von ihrer ausgeübten wirtschaftlichen Tätigkeit. - 2. Durchführung: Dem Zensus liegt ein einheitliches Frageprogramm zugrunde, das jedoch in Einzelheiten jeweils den besonderen Verhältnissen und Eigenheiten der einbezogenen Wirtschaftsbereiche angepaßt ist. - Im wesentlichen werden erfaßt (Erhebungsmerkmale): a) Für Unternehmungen Angaben über Beschäftigte, Umsatz insgesamt und Aufteilung nach ausgeübten wirtschaftlichen Tätigkeiten; i. a. gegliedert nach Umsatz- und Beschäftigtengrößenklassen, Rechtsformen, Zahl der Arbeitsstätten; im Großhandel und in der Handelsvermittlung jeweils nach Arten; im Groß- und Einzelhandel nach der Unternehmensform und nach der Absatzform; im Einzelhandel nach Erscheinungsformen. - b) Für Arbeitsstätten Angaben über Beschäftigte und Umsatz insgesamt und Aufteilung nach ausgeübten wirtschaftlichen Tätigkeiten; im Großhandel Umsatz aus Selbstbedienung; im Groß- und Einzelhandel verfügbare Kfz-Parkfläche; im Einzelhandel Geschäfts- und Verkaufsfläche; im Gastgewerbe Fremdenzimmer, Fremdenbetten und Ferienhäuser, Ferienwohnungen. - 3. Die Ergebnisse sind i. a. gegliedert nach Umsatz- und Beschäftigtengrößenklassen; im Groß- und Einzelhandel nach Bedienungsformen und örtlicher Lage; im Einzelhandel nach Erscheinungsformen, Verkaufsflächen-Größenklassen, Vertriebsformen; im Gastgewerbe nach der Zahl der Fremdenzimmer und Fremdenbetten.

 

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