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Umweltstatistik

Mit dem Gesetz über Umweltstatistiken (Umweltstatistik - UStatG) vom 21. 9. 1994 (BGBl I 2530) wird das Umweltstatistikgesetz von 1974 an die geänderten Verhältnisse angepaßt. Es trägt einerseits dem gestiegenen Datenbedarf Rechnung und strebt andererseits die Entlastung der Berichtspflichtigen an. Das UStatG, das am 1. 1. 1997 in Kraft tritt, verfolgt die Durchführung von Erhebungen als Bundesstatistik für Zwecke der Umweltpolitik. Es enthält zahlreiche Änderungen gegenüber dem zum 1. 1. 1997 außer Kraft tretenden Umweltstatistikgesetz von 1974. Das neue UStatG sieht nunmehr vor allem im Abfallbereich detaillierte Erhebungen bei den Betreibern von zulassungsbedürftigen Abfallentsorgungsanlagen sowie bei den zuständigen Entsorgungsträgern vor. Darüber hinaus soll im Bereich der öffentlichen Wasserversorgung und der öffentlichen Abwasserbeseitigung ein umfassender Überblick über Qualität und Menge des gewonnenen Wassers und des zu entsorgenden Abwassers sowie über die vorhandenen Abwasserbeseitigungsanlagen gesichert werden. Zudem ist im Luftbereich die Aufnahme einer Statistik über Emissionen von ortsfesten luftverunreinigenden Anlagen im gewerblichen Bereich vorgesehen. Außerdem werden Erhebungen über bestimmte ozonschichtschädigende und klimawirksame Stoffe angestrebt. Schließlich wird für den umweltökonomischen Bereich neben der Erfassung der Investitionen, die überwiegend dem Schutz der Umwelt dienen, eine Erhebung der laufenden Aufwendungen für den Umweltschutz aufgenommen, so daß jährlich ein Gesamtbild der Aufwendungen des produzierenden Gewerbes für Umweltschutzmaßnahmen erstellt werden kann. Die erzeugten Umweltschutzgüter und -dienstleistungen sollen statistisch erhoben werden. Für die Erhebungen besteht Auskunftspflicht. - Vgl. auch umweltökonomische Gesamtrechnung.

 

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