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Emission

I. Umweltpolitik: an die Umweltmedien abgegebene Abfälle aus Produktion, Distribution und Konsum. Häufig auf Schadstoffe (Schadstoffemissionen) beschränkt. - Nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) von Anlagen (Betriebsstätten, Maschinen, Geräte, Grundstücke) ausgehende Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Umwelteinwirkungen. - Anders: Immissionen.
II. Bank- und Börsenwesen: Ausgabe von Aktien und anderen Wertpapieren, d. h. ihre Unterbringung im Publikum und Einführung in den Verkehr. Die Schaffung von Wertpapieren, ihre Herstellung und Vollziehung durch den Aussteller ist noch keine Emission - Emission erfolgt a) auf direktem Wege (Handverkauf oder Zeichnung an das Publikum) und b) durch Vermittlung von Banken (das ist die Regel): (1) Die Bank bzw. ein Bankenkonsortium führt den Verkauf kommissionsweise für Rechnung des Ausstellers der Wertpapiere und erhält für ihre Tätigkeit eine Vergütung, Bonifikation; (2) die Bank bzw. ein Bankenkonsortium übernimmt die Wertpapiere zu einem festen Kurs (Übernahmekurs) und bietet sie zu einem darüberliegenden Kurs (Emissionskurs) dem Publikum an.

 

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