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steuerliche Nebenleistungen

Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis, die jedoch nicht wie Steuern der Einnahmeerzielung, sondern bestimmten Nebenzwecken dienen. steuerliche Nebenleistungen N. sind ausschließlich Verspätungszuschläge, Zinsen, Zwangsgeld, Säumniszuschläge und Kosten (§ 3 III AO).

 

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