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Summenverwahrung

unregelmäßige Verwahrung, Aberdepot, Summendepot, Wertpapierverwahrung durch eine Bank, bei der der Depotkunde nur einen Anspruch auf Lieferung von Wertpapieren derselben Art und Menge hat (keine echte Wertpapierverwahrung, sondern unregelmäßiger Verwahrungsvertrag in Wertpapieren gem. § 700 BGB). Das Eigentum an den Wertpapieren wird bei der Summenverwahrung auf die verwahrende Bank übertragen. Dazu ist ausdrückliche schriftliche Erklärung des Kunden gem. §§ 13 oder 15 DepotG erforderlich. Dieser hat nur einen schuldrechtlichen Anspruch und hat im Konkursfall kein Recht zur Aussonderung. - Im Sinne des Steuerrechts ein Anschaffungsgeschäft.

 

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