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Tagessatz

Betrag zur Berechnung der Geldstrafe. Höhe der Geldstrafe wird nach dem Tagessatz-System bestimmt: (1) Festsetzung der Zahl der Tagessätze entsprechend der Tatschuld des Täters; (2) Festsetzung der Tagessatzhöhe. Höhe des Tagessatz bestimmt das Gericht unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters, wobei es i. d. R. von dem Nettoeinkommen auszugehen hat, das der Täter durchschnittlich an einem Tag hat oder haben könnte; ein Tagessatz wird auf mindestens 2 DM und höchstens 10 000 DM festgesetzt (§ 40 StGB). Die Zahl der Tagessätze beträgt mindestens 5, höchstens 360; möglich aber bis 720 (§ 54 II StGB). Danach kann im deutschen Strafrecht die höchste Geldstrafe 720 x 10 000 DM = 7 200 000 DM betragen.

 

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