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überjährige Kosten

Begriff der Einzelkostenrechnung für Kosten, die sich nicht einem einzelnen Jahr, sondern nur mehreren Jahren gemeinsam als Einzelkosten zurechnen lassen, z. B. die Anschaffungskosten einer mehrjährig nutzbaren Anlage. - Mit dem traditionellen wertmäßigen Kostenbegriff der Vollkostenrechnung sind ü. K. nicht vereinbar; sie werden dort periodisiert.

 

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