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Überliquidität

im Rahmen der unternehmerischen Liquiditätspolitik zu vermeidende überhöhte Zahlungsbereitschaft im Verhältnis zu den bereits fälligen und in kurzer Frist fällig werdenden Verpflichtungen. Folge sind Zinsverluste. - Maßnahmen zur Beseitigung von Ü.: a) Investition innerhalb oder außerhalb des eigenen Unternehmens; b) Schuldenrückzahlung oder Kapitalherabsetzung.

 

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