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Umweltkonferenz

1. Begriff: Form internationaler Zusammenkünfte auf politischer Ebene zur Erörterung grenzüberschreitender, insbes. globaler Umweltprobleme. - 2. Zu den wichtigsten bisher abgehaltenen Umweltkonferenz zählen die Konferenz der Vereinten Nationen betreffend die Umwelt des Menschen, die im Juni 1972 in Stockholm stattfand und die Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung im Juni 1992 in Rio de Janeiro, deren Ergebnisse mit einer Reihe von Folgekonferenzen weiterverfolgt werden sollen. a) Stockholm 1972: Auf der Stockholm-Konferenz wurde von den 113 teilnehmenden Nationen das Prinzip der "Only One Earth" angenommen und ein Aktionsplan verabschiedet, der 109 Empfehlungen zur Konkretisierung dieses Prinzips beinhaltete. Im Rahmen der Stockholm-Konferenz wurde das Umwelt-Programm der Vereinten Nationen geschaffen. Die Ergebnisse dieser Zusammenkunft sind umstritten, da das UN-Umweltprogramm vielerorts als zu kompromißorientiert und damit als in seiner Wirksamkeit begrenzt gilt. b) Rio de Janeiro und Folgekonferenzen: In der Deklaration von Rio und einem Aktionsplan (Agenda 21) wurden der Grundsatz der nachhaltigen Entwicklung und der Vorsorgegrundsatz als maßgebliche Konzepte künftigen Umweltschutzes in der ganzen Welt formuliert und Maßnahmen zu deren Implementation benannt. Die Grundsatzerklärung zur Bewirtschaftung, Erhaltung und dauerhaften Entwicklung der Wälder, die Rahmenkonvention zur globalen Klimaänderung und die Konvention zum Schutz der Artenvielfalt stellen Ansätze zu Konkretisierungen dieser Grundsätze dar, sind jedoch aufgrund auslegungsvariabler Formulierungen hinsichtlich ihrer Relevanz und Operationalität umstritten. Zur Beseitigung dieser Schwierigkeiten und zur Sicherung der langfristigen Umsetzung der Beschlüsse von Rio einigten sich die Teilnehmerstaaten deshalb auch auf regelmäßige Folgekonferenzen. So fand im März/April 1995 die erste Vertragsstaatenkonferenz der UN-Klimarahmenkonvention (Berliner Klimagipfel) statt, auf der sich die 117 teilnehmenden Staaten u. a. auf das "Berliner Mandat" zur Erarbeitung eines Reduktionsprotokolls einigten, das für die Treibhausgasemissionen der Industrieländer quantifizierte Begrenzungs- und Reduktionsziele innerhalb bestimmter Zeitrahmen festlegen soll. Weitere Vertragskonferenzen sollen folgen (1996 Montevideo/Uruguay; 1997 Kyoto/Japan).

 

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