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Vergehen

Straftat, die als Strafdrohung eine Freiheitsstrafe mit einem Mindestmaß von unter einem Jahr oder Geldstrafe vorsieht. Strafschärfungen oder -milderungen, die nach dem Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuchs oder für besonders schwere oder minder schwere Fälle vorgesehen sind, ändern nichts an der Einordnung als Vergehen Beispiel: Raub (§ 249 StGB) wird mit einer Mindeststrafe von einem Jahr bedroht, in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis fünf Jahren. Auch im minder schweren Fall bleibt die Straftat ein Verbrechen.

 

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