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Verhältnisverfahren

1. Verteilung nach Köpfen: Das zur Verteilung anstehende Kontingent wird durch die Zahl der Antragsteller geteilt. Jeder Antragsteller erhält somit einen gleichen Anteil. - 2. Verteilung im Verhältnis zur beantragten Menge: Berechnung der individuellen Quote nach (GK = Gesamtkontingent, Eb = beantragte Einzelmenge, Eg = beantragte Gesamtmenge). Dies Verfahren wird häufig bei Handelsgeschäften mit Staatshandelsländern angewandt. - Vgl. auch Verteilungsverfahren.

 

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