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Vermögensabgabe

einmaliger staatlicher Zugriff auf die Substanz aller Vermögensbesitzer; häufig zur Beseitigung staatlicher Überschuldung (Reichsnotopfer) und sonstigen nationalen Notstands eingesetzt. Verwirklichung problematisch, da Verflüssigung festen Vermögens in Frage steht. Hinzu tritt Gefahr des volkswirtschaftlichen Substanzverlustes, falls die Leistungen für Vermögensabgabe aus den für Abschreibungen reservierten Mitteln aufgebracht werden müssen. Deshalb meistens Wandlung der Vermögensabgabe in laufende Vermögensbesteuerung.

 

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