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Vermögensrückfall

erbschaftsteuerlicher Begriff für den Rückfall (Erwerb) durch Schenkung oder von Todes wegen von solchen Vermögensgegenständen, die Eltern, Großeltern oder entfernte Voreltern ihren Abkömmlingen durch Schenkung oder durch Übergabevertrag zugewandt hatten. - Der Vermögensrückfall an diese Personen ist erbschaftsteuerfrei.

 

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