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Vertrag sui generis

im Recht der Schuldverhältnisse ein Vertrag, der nicht den gesetzlich geregelten Vertragstypen entspricht. Nach dem Grundsatz der Vertragsfreiheit zulässig und rechtsgültig, soweit er nicht gegen ein gesetzliches Verbot bzw. zwingendes Recht verstößt.

 

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