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Verwerfung der Buchführung

Versagen der Anerkennung einer Buchführung seitens der Finanzverwaltung wegen formeller oder sachlicher Mängel, die so wesentlich sind, daß von ordnungsmäßiger Buchführung nicht mehr gesprochen werden kann. - Folgen: Schätzung der Besteuerungsgrundlagen, Entzug derjenigen steuerlichen Vergünstigungen, die an das Vorliegen einer ordnungsmäßigen Buchführung geknüpft sind.

 

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