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Vordatierung

Angabe eines mit dem Tag der Ausstellung etc. nicht übereinstimmenden späteren (zukünftigen) Datums, Jahres etc. - 1. Vordatierung von Schecks: Erfolgt i. d. R., weil der Aussteller zur Zeit der Ausstellung nicht über ein ausreichendes Guthaben verfügt. Um der mißbräuchlichen Vordatierung des Schecks als Kreditpapier entgegenzuwirken, ordnet Art. 28 II ScheckG an, daß der vordatierte Scheck auch dann am Tage der Vorlegung zahlbar ist, wenn dieser Tag noch vor dem Ausstellungsdatum liegt. - 2. Vordatierung von Druckwerken: Vgl. Impressum.

 

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