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Wertaufbewahrungsfunktion des Geldes

neben Tauschmittelfunktion des Geldes und Rechenmittelfunktion des Geldes eine der Hauptfunktionen. Aufgrund seiner Nominalwertkonstanz versetzt Geld als allgemeines Zahlungsmittel die Wirtschaftssubjekte in die Lage, bei Tauschtransaktionen Kauf- und Verkaufsakt asynchron ablaufen zu lassen. Die beim Verkauf eines Gutes erlangte Kaufkraft kann angesichts der Wertaufbewahrungsfunktion des Geldes gelagert werden und zählt damit zu den Vermögensgegenständen des Wirtschaftssubjektes. Zu Zeiten sich rapide verschlechternden Geldwertes (Inflation, Geldillusion) kann das Geld seine Qualität als Wertaufbewahrungsmittel einbüßen, da jeder versuchen wird, Geldbestände möglichst rasch in Sachwerte umzutauschen. - Vgl. auch monetäre Theorie und Politik II.

 

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