Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Wirkungszwecksteuer

Steuer, die bereits durch Ankündigung oder Auferlegung der Steuer nichtfiskalische Zwecke erreichen soll, so daß im Modellfall der Besteuerungsgegenstand mit einer gewissen Zeitverzögerung entfällt. Die gewünschte Verhaltensänderung wäre verwirklicht. - Vgl. auch Steuerklassifikation.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Wirkungsverzögerung
wirtschaftliche Angelegenheiten

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Äquivalenzziffernrechnung | innere Priorität | Profit Center | Einkaufskontor | Bundesbahn
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum