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Einkaufskontor

1. Begriff: Horizontale Kooperation zwischen selbständigen Großhandelsunternehmen zum Zweck des gemeinsamen Warenbezugs. Hauptziel ist die Senkung der Einstandspreise durch Mengenbündelung (Mengenrabatt) und Rationalisierung der Beschaffungstätigkeiten. - 2. Aufgaben: a) Bei der Geschäftsanbahnung: Abhaltung von Mustermessen sowie Information der Mitglieder über das Warenangebot mittels Rundschreiben oder Ordersätzen. b) Bei der Geschäftsabwicklung: Zentralregulierungsgeschäfte, Delkrederegeschäfte, Abschlußgeschäfte, Eigengeschäfte. c) Schulung, Beratung der Mitglieder. - 3. Leistungen der Kontormitglieder: Möglichst hohe Einkaufskonzentration, die wegen der fehlenden Bezugsverpflichtungen sowie der üblichen Doppel- bzw. Mehrfachmitgliedschaft in verschiedenen Einkaufskontor nur schwer zu erreichen ist; aktive Förderung des Verkaufs der über das Kontor bezogenen Produkte; Ausbau eines leistungsfähigen Vertriebsstellennetzes.

 

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