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Mengenrabatt

1. Begriff: Preisvergütung für die Abnahme bestimmter Mengen eines oder mehrerer Produkte in einem Auftrag oder in einer Bezugsperiode (Rabatt). Gelegentlich auch Naturalrabatt (Wahrnehmung quantitativer Handelsfunktionen). - 2. Formen: a) Artikelrabatt: Mengenrabatt für die Abnahme bestimmter Mengen eines Produktes bei einem Auftrag. Steigt die Rabatthöhe mit georderter Menge (linear oder progressiv) an, so werden die Rabattsätze pro steigende Auftragsmengen in Rabattstaffeln ausgewiesen. - b) Auftragsrabatt: Mengenrabatt bezogen auf die Abnahmemenge sämtlicher in einem Auftrag zusammengefaßter Warenbestellungen, z. B. durch einen Einzelhandelsbetrieb bei einem Großhändler. - c) Gesamt-Umsatzrabatt (Jahresbonus, Treuerabatt): Mengenrabatt bezogen auf die Abnahmemengen sämtlicher Produkte (unabhängig von der Zahl der Aufträge) in einer Bezugsperiode (z. B. einem Jahr). - 3. Bedeutung: Sämtliche Formen des Mengenrabatt sind Gegenleistungen für Kosteneinsparungen; sie dienen im Geschäft des Großhandels mit den selbständigen Einzelhändlern der Einkaufskonzentration. Mengenrabatt werden von Herstellern gewährt, um den Handel zur Abnahme der eigenen und nicht der konkurrierenden Marken zu bewegen. - 4. Rabattspreizung: Mißverhältnis zwischen Anstieg der Rabattsätze (z. B. progressiv) und der zusätzlichen Abnahmemengen (z. B. linear); gilt als den Leistungswettbewerb im Handel schädigende Praktik (Gemeinsame Erklärung). Derartige Rabattgestaltung (etwa durch Hersteller) fordert selbst große Abnehmer im Handel zu weiterer Kooperation im Einkauf heraus, um die günstigsten Konditionen des größten Abnehmers zu erhalten (Nachfragemacht).

 

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