Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

progressive Abschreibung

Form der Abschreibung mit von Jahr zu Jahr steigenden Beträgen, wobei die Progression arithmetisch oder geometrisch verlaufen kann. - 1. Handelsrecht: Die p. A. ist in der Praxis nahezu bedeutungslos, da sie i. d. R. dem Vorsichtsprinzip und damit auch den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung widerspricht. Beispiel für eine Ausnahme: Eine Anlage, deren Kapazität anfänglich nicht ausgelastet ist und die erst sukzessive in die Vollbeschäftigung hineinwächst. Aber auch in einem solchen Fall ist sorgfältig zu prüfen, ob nicht technische oder wirtschaftliche Gründe ein anderes Abschreibungsverfahren erforderlich machen (vgl. Abschreibung III). - 2. Steuerrecht: Die p. A. ist unzulässig (vgl. die abschließende Regelung der Abschreibungsmethoden durch § 7 EStG). - Gegensatz: degressive Abschreibung.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Progressionszone
progressive Erfolgsrechnung

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : community development | Förderung der Allgemeinheit | bottom-up approach | Produktklassifikation | Zeitakkord
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum