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Witwenabfindung

Kapitalabfindung des Renten- oder Versorgungsanspruchs einer Witwe bei Wiederheirat oder aus bestimmten anderen Anlässen; entsprechend für anspruchsberechtigte Witwer. - 1. Sozialversicherung und Kriegsopferversorgung: Vgl. Abfindung III. - 2. Beamtenrecht: Teil der beamtenrechtlichen Hinterbliebenenversorgung. Abfindung des Witwengeldes bei Wiederheirat in Höhe des 24-fachen des Witwengeldes im Monat der Wiederheirat (§ 21 BVG).

 

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