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Zollverein

Zusammenschluß von Staaten zur Vereinheitlichung des Zollwesens und zum Abbau der Zollschranken, u. U. als Vorstufe einer Zollunion. 1828 entstanden der süddeutsche, mitteldeutsche und norddeutsche Zollbund, 1833 wurde der "Deutsche Zollverein" gegründet als Zusammenschluß des bayerisch-württembergischen und des preußisch-hessischen Zollverein mit Sachsen und Thüringen. Mit dem am 1. 1. 1834 in Kraft getretenen Zollverein wurden die Binnenzölle aufgehoben und der wirtschaftliche Zusammenschluß der deutschen Länder auch auf anderen Gebieten vorbereitet, so z. B. die Allgemeine Deutsche Wechselordnung von 1847, die in den Folgejahren von den Zollvereinsstaaten in Kraft gesetzt wurde. 1854 gehörten dem Zollverein bereits alle Staaten des späteren Deutschen Reiches mit Ausnahme von Mecklenburg, Hamburg, Bremen und den später hinzugekommenen Gebieten Schleswig-Holstein und Elsaß-Lothringen an. Ein bedeutender Verfechter des Zollvereingedankens war Friedrich List (1789-1846).

 

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