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Zollunion

spezifisches Konzept zur regionalen Handelsliberalisierung. Im Zuge der Verwirklichung einer Zollunion werden zwischen den beteiligten Volkswirtschaften (schrittweise) alle Zölle und Kontingente beseitigt; parallel hierzu werden gleichzeitig die von den Mitgliedsländern gegenüber Drittstaaten angewendeten Zölle und Kontingente aneinander angeglichen (Entstehen eines gemeinsamen Zolltarifs). - Bedeutung: Eine Zollunion (so auch im Fall der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft EWG) dient i. d. R. als Vorstufe zur Errichtung einer Wirtschaftsunion (Gemeinsamer Markt). Der zur Gründung einer Zollunion erforderliche politische Konsens zwischen den beteiligten Ländern ist wegen des Verlustes der nationalen handelspolitischen Autonomie erheblich schwieriger zu erreichen als bei einer Freihandelszone. - Eine Zollunion verstößt prinzipiell gegen den Grundsatz der Meistbegünstigung des GATT bzw. der WTO. Art. XXIV des GATT-(WTO-)Abkommens definiert die Bedingungen, unter denen eine Zollunion unter GATT-(WTO)Mitgliedern zulässig ist. - Vgl. auch Integration, internationale Organisationen 4 d).

 

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