Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Zollwert

wichtigster Verzollungsmaßstab, der sich weltweit durchgesetzt hat. Nur noch wenige Staaten verzollen nach spezifischen Maßstäben. Im Gemeinsamen Zolltarif sind noch einzelne wenige Waren aufgeführt, die nach spezifischen Zollsätzen zu verzollen sind (u. a. Tabak, Schaumwein). - Nach den Zielvorstellungen des GATT, eine gleichmäßige Zollwertbemessung einzuführen, folgte im Rahmen multilateraler Handelsverhandlungen der GATT-Zollwert-Kodex, der vom Rat der Gemeinschaft angenommen und in unmittelbar geltendes EG-Recht zum 1. 7. 1980 umgesetzt wurde. - Seitdem steht der Transaktionswert als Zollwert im Mittelpunkt des Zollwertrechts, wie auch in den entsprechenden Bestimmungen des Zollkodex (Art. 29 ff. Zollkodex). Er ist in Art. 29 I Zollkodex definiert und wird in ca. 90% aller Einfuhrfälle in die Gemeinschaft der Zollwertbemessung zugrunde gelegt.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Zollverwaltung
Zollzaun

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Tilgungsgewinn | Größendegression | Arbeitsamt | Verkehrsopferhilfe | Steuergegenstand
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum