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Anerbenrecht

ein in vielen Teilen Deutschlands zur Verhinderung der Aufteilung von Bauernhöfen und sonstigem landwirtschaftlichen Grundbesitz seit Jahrhunderten bestehendes, länderweise unterschiedliches Recht, nach dem i. d. R. der Landbesitz im Erbfall auf ein Kind (ältester, jüngster Sohn) übergeht. Abfindung der Miterben durch Auszahlung oder durch hypothekarische Sicherstellung des Anteils am kapitalisierten Ertragswert. - Vgl. auch Höferecht.

 

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