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Arbeiterkammern

Arbeitnehmerkammern, als Gegengewicht zu den Handwerks-, Landwirtschafts- sowie Industrie- und Handelskammern gedachte öffentlich-rechtliche Selbstverwaltungskörperschaften mit Pflichtmitgliedschaft und Pflichtbeitrag. Arbeiterkammern haben das Ziel, die Interessen der Arbeitnehmer in wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Hinsicht wahrzunehmen und zu fördern. Erstattung von Gutachten und Berichten für Behörden und Gerichte; Maßnahmen zur Förderung der Berufsausbildung. In der Bundsrep. D. nur in Bremen und im Saarland. Arbeiterkammern auch in Österreich und Luxemburg.

 

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