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Arbeitskostenerhebung

Teil der amtlichen Lohnstatistik. Aufgrund besonderer Rechtsgrundlage der EG repräsentativ bei Unternehmen des Produzierenden Gewerbes (dreijährlich von 1966 bis 1978) und im Handel, Bank- und Versicherungsgewerbe (vierjährlich von 1970 bis 1978) durchgeführt. Seit 1978 erfolgen die Erhebungen in dreijährlichem Turnus für beide Bereiche. - Ermittelt werden die Personalkosten und die Personalnebenkosten insgesamt, je vollbeschäftigten Arbeitnehmer und je geleistete Arbeitsstunde nach Wirtschaftszweigen und Unternehmensgrößenklassen.

 

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Arbeitskosten
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