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Personalkosten

I. Rechnungswesen: Alle durch den Einsatz von Arbeitnehmern entstehenden Kosten mit Ausnahme des kalkulatorischen Unternehmerlohnes. Zu den Personalkosten gehören Fertigungslöhne und Hilfslöhne, Gehälter, gesetzliche und freiwillige soziale Aufwendungen sowie alle übrigen Personalnebenkosten.
II. Amtliche Statistik: Entgelt für geleistete Arbeit. Personalkosten werden im Rahmen der Arbeitskostenerhebungen ermittelt. Personalkosten umfassen: Lohn- und Gehaltssumme für Arbeiter und Angestellte (ohne Auszubildende), vermindert um alle Zahlungen, die nicht unmittelbar laufender Verdienst für die tatsächlich geleistete Arbeitszeit sind, insbes. um Sonderzahlungen und die Vergütung arbeitsfreier Tage (Personalnebenkosten III). - Bedeutung der Personalkosten als Arbeitskosten in der Bundesrep. D.: Vgl. Löhne und Gehälter.

 

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