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Löhne und Gehälter

zusammenfassende Bezeichnung für die Bruttobeträge der Arbeitsentgelte. - Zu Löhne und Gehälter u. G. gehören alle Vergütungen, die die Belegschaftsmitglieder (Arbeiter und Angestellte) und Geschäftsführer sowie Mitglieder des Vorstands erhalten, gleichgültig in welcher Form sie gewährt werden, also auch Sachbezüge, Aufwandsentschädigungen etc. - Buchung von Löhne und Gehälter u. G. auf besonderen Aufwandskonten als Teil der Personalkosten (Lohnkosten). - Belege für berechnete und gezahlte Löhne und Gehälter u. G. sind Lohnlisten und Gehaltslisten. - Ausweis in der Gewinn- und Verlustrechnung: Bei Gesamtkostenverfahren unter Personalaufwand, getrennt in (1) Löhne und Gehälter u. G. sowie (2) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung (§ 275 HGB). - Abrechnung im Betrieb: Vgl. Lohnbuchführung.

 

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