Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Eingangsvermerk

rechtlich wichtig, weil beim Grundbuchamt dadurch der Zeitpunkt des Antragseingangs festgehalten wird, nach dem sich die Reihenfolge der Erledigung und damit der Rang richtet, den das einzutragende Recht erhält. Die Anträge sind vom Grundbuchbeamten mit dem Eingangsvermerk zu versehen (§ 13 GBO).

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Eingangskontrolle
eingebrachte Sachen des Arbeitnehmers

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Förderung der Arbeitsaufnahme | cf | Untersuchungsmaxime | Produktionsinsel | DVFA-Formel
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum