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Prozeßgliederungsprinzip

1. Organisation: Sonderform des Verrichtungsprinzips, bei der die Tätigkeitsarten nach ihrer Stellung im Produktionsprozeß unterschieden werden, d. h. dem betrieblichen Leistungsprozeß folgen. - 2. Für die Organisation des Rechnungswesens, v. a. des Kontenrahmens: Zuordnung der einzelnen Konten in die Kontenklassen entsprechend dem Durchgang des Herstellungs- bzw. Leistungsprozesses. In Klasse 3 bis 7 folgt das Ordnungssystem des GKR dem Fortgang der betrieblichen Leistungserstellung; in Klasse 8 erscheinen die Erlöse und in Klasse 9 die Abschlußkonten. - Im IKR sind das Umlaufvermögen (Kontenklasse 2) und die Kosten- und Leistungsrechnung in Kontenklasse 9 nach dem Prozeßgliederungsprinzip (dem betrieblichen Leistungsprozeß entsprechend) gegliedert. - 3. Vergleichbar im Handel: Funktionsprinzip. - Anders: Abschlußgliederungsprinzip.

 

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