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Umlaufvermögen

1. Begriff: Sammelbezeichnung für Vermögensgegenstände, die nicht dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen und nicht Posten der Rechnungsabgrenzung sind. - Gegensatz: Anlagevermögen. - 2. Zum Umlaufvermögen gehören: Vorräte; Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände; Wertpapiere; Schecks, Kassenbestände, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten. Wertpapiere gehören nur zum U., wenn sie zur Veräußerung oder als kurzfristige Liquiditätsreserve bestimmt sind; andernfalls sind sie im Anlagevermögen auszuweisen. - Bewertung der Posten des U.: Vgl. Niederstwertprinzip.

 

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