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Ausgleichsämter

bei den unteren Verwaltungsdienststellen (Land- und Stadtkreise) gebildete Behörden, denen die Durchführung des Lastenausgleichs obliegt. Bei ihnen sind Ausgleichs- und Beschwerdeausschüsse gebildet. - Sachaufsicht durch die Landesausgleichsämter und durch das Bundesausgleichsamt (BAA).

 

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