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Bartergeschäft

Form des Gegengeschäfts, bei der Wirtschaftssubjekte wechselseitig Leistungen aneinander abgeben oder voneinander abnehmen, wobei ausschließlich Ware ausgetauscht wird und keinerlei Geldströme fließen. Der Ausdruck wird oft fälschlich für verschiedene andere Formen von Gegenseitigkeitsgeschäften verwandt. Besonders in den Nachfolgerepubliken der UdSSR werden unter Bartergeschäft nahezu alle Erscheinungsformen von Gegenseitigkeitsgeschäften, wie Parallelgeschäft, Kompensationsgeschäft und Buy-back-deal gebraucht.

 

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