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Berufsbildungspaß

vom Bundesausschuß für Berufsbildung durch Beschluß vom 25. 10. 1974 empfohlener Paß, der den Inhaber in die Lage versetzt, seine Bemühungen auf dem Sektor der beruflichen Weiterbildung übersichtlich und vollständig zu dokumentieren. Eintragung auf Wunsch des Teilnehmers durch den Veranstalter.

 

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