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betriebliches Informationswesen

Mittel, Maßnahmen und Einrichtungen, die ein Betrieb aufbietet, um die Betriebsangehörigen mit den zur Aufgabenerfüllung notwendigen Informationen zu versorgen. - 1. betriebliches Informationswesen I. i. e. S. beinhaltet Unterlagen, die zum Zwecke der Berichterstattung (Statistiken, Übersichten) erstellt werden und Unterlagen, die bestimmten Verwaltungsoperationen dienen (Durchschläge, Kopien, Auszüge). - Vgl. auch betriebliches Informationssystem. - 2. betriebliches Informationswesen I. i. w. S. umfaßt auch alle Maßnahmen zur Stärkung des Zusammengehörigkeitsgefühls der Betriebsangehörigen (Betriebszeitung, Betriebsversammlung, "schwarzes Brett"). - Vgl. auch Informationsrecht.

 

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