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Informationsrecht

Informationsrecht Organisation: Recht eines Handlungsträgers, bestimmte Informationen regelmäßig oder unregelmäßig zu empfangen, die zur Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben notwendig sind. Generelles Informationsrecht über alle betrieblichen Tatbestände hat das Top Management. Jede übergeordnete Instanz hat ein Informationsrecht über alle ihr untergeordneten Stellen.
IInformationsrecht Betriebsverfassungsgesetz: 1. Allgemein: Beteiligungsrecht des Betriebsrats und der Arbeitnehmer. Informationsrecht sind nicht unmittelbar auf die Mitwirkung und Mitbestimmung gerichtete Rechte, insoweit stellen sie eine Vorstufe dar. Das Gesetz gewährt z. B. Informationsrecht für die Durchführung allgemeiner Aufgaben des Betriebsrats (§ 80 II BetrVG) und für die Ausübung von Zustimmungsverweigerungsrechten (§ 99 I BetrVG). - 2. Informationsrecht der Arbeitnehmer über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens (§ 110 BetrVG): Vgl. Wirtschaftsausschuß.
IIInformationsrecht Handelsrecht: Vgl. Publizität, Publizitätsprinzip.

 

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