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Preisdifferenzkosten

Kostenschaden der Feuer-Sachversicherung und verwandter Sachversicherungen. Die Versicherer gehen davon aus, daß Total- und Teilschäden hier nach den Preisen zu regulieren sind, die sich bei Wiederherstellung bzw. Wiederbeschaffung der betroffenen Sachen in der logischen Sekunde des Schadeneintritts ergeben würden, und sehen daher "Mehrkosten infolge Preissteigerungen" in der Zeit zwischen dieser fiktiven und der späteren, tatsächlichen Schadenbeseitigung nur dann als versichert, wenn diese sog. Preisdifferenzkosten besonders versichert werden.

 

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