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                Betriebserlaubnis
                 im Kraftverkehr behördliche Anerkennung der Vorschriftsmäßigkeit einer Bauart eines Einzelfahrzeugs oder besonderer Teile des Kraftfahrzeugs (Aufzählung in §§ 22, 22 a StVZO). - Ohne Betriebserlaubnis dürfen Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger auf öffentlichen Straßen nicht in Betrieb gesetzt werden (§ 18 StVZO). - Erteilung einer Betriebserlaubnis erfolgt durch die Verwaltungsbehörde und kann für reihenweise Herstellung dem Hersteller durch Allgemeine Betriebserlaubnis (§ 20 StVZO) als Typschein erteilt werden.  
                  
                
                  
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